Die Krankenbeförderung bringt einige Dinge mit sich, die man beachten sollte. Wussten Sie etwa, dass Sie sich ihren Transport selbst aussuchen können, auch wenn Ihre Betreuungsstelle eigentlich einen festen Transportpartner hat? Sie können also ruhigen Gewissens von jenem Dienstleister Gebrauch machen, der Ihnen am meisten zusagt. In manchen Fällen ist es auch zulässig, den Transport per Taxi oder Mietwagen durchzuführen, etwa bei einer Fahrt zu einer ambulanten Operation im Krankenhaus. Um allerdings nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, lohnt es sich auf jeden Fall, sich im voraus darüber zu informieren, welche Bedingungen für solche Ausnahmeregelungen zu erfüllen sind. Hier finden Sie mehr Informationen über alle Rechte, die Sie als Passagier bei uns haben.
Seit dem 1. Januar 2004 bestehen neue Regelungen darüber, welche Kosten von Krankentransporten durch die Krankenkassen übernommen werden. Insbesondere dann, wenn ein Transport nicht aus zwingend notwendigen Gründen erfolgt, kann es vorkommen, dass der Patient für einen Teil der Kosten aufkommen muss.In vielen Fällen werden jedoch die Transportkosten zur ambulanten Behandlung nach wie vor vollständig von den Krankenkassen übernommen – allerdings nur dann, wenn diese auch von den behandelnden Ärzten verordnet werden. Dies sollten Sie unbedingt berücksichtigen, wenn Sie sich auf ihren Transport vorbereiten, und den Krankenfahrtdienst buchen.
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